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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf konsultieren

Das Verkehrsrecht umfasst die Durchsetzung bzw. Abwendung von zivilrechtlichen Ansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalles sowie die Bereiche Verkehrsunfallrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Auch für den speziellen Bereich Oldtimerrecht steht in unserer Kanzlei in Düsseldorf ein Rechtsanwalt nicht nur mit dem rechtlichen know how, sondern auch dem erforderlichen Sachverstand in Bezug auf derartige Fahrzeuge zur Verfügung.

Verkehrsunfallrecht bei Seibel & Seibel in Düsseldorf

Im Rahmen des Verkehrsunfallrechtes wird durch den Rechtsanwalt die Abwicklung der Sach- und Personenschäden gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung durchgeführt.

Für den Fall, dass der Mandant den Verkehrsunfall nicht verschuldet hat und er für ihn unabwendbar gewesen ist, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Ausgleichs der Schadenersatzforderung auch die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme.

Sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Abwicklung der Schadenersatzansprüche kommen, wird der Mandant auch durch das gerichtliche Verfahren geführt.

Beispiel einer Einstellung des Verfahrens wegen einer Geschwindigkeitsübertretung um 71 km/h Entscheidung des Landgerichts Duisburg zum Schadenersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem nicht dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegenden Fahrzeug Abweisung der Klage wegen angeblicher Obliegenheitsverletzung des KFZ-Versicherungsvertrages (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Informationen über die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes bei den unterschiedlichen Verkehrsverstößen können Sie unter http://www.bussgeld-info.de/ abrufen.

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich immer umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch den Ablauf des Verfahrens schildert und Ihnen eine schnelle Abwicklung ermöglicht.

Unsere Anwaltskanzlei in Düsseldorf vertritt im Bereich Verkehrsrecht sowohl Unfallverursacher als auch Unfallgegner gegenüber Versicherungen, Unfallopfern/-gegnern und Werkstätten. Wir beraten Sie rund um Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche und Mängel in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in Düsseldorf

Das Verkehrsstrafrecht umfasst hauptsächlich die Trunkenheitsfahrt nach §316 StGB, die Verkehrsgefährdung gemäß §315c StGB sowie die Nötigung nach §240 StGB. Sofern Ihnen eines der vorerwähnten Delikte zur Last gelegt wird, sollten Sie sich selbst zum Sachverhalt gegenüber Polizei und Ermittlungsbehörden nicht äußern, sondern vielmehr umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen.

Der mandatierte Rechtsanwalt wird die Ermittlungsakte anfordern und nach Einsichtnahme gegebenenfalls eine Stellungnahme für Sie abgeben.Gleichgültig, ob Ihnen im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ein Geschwindigkeits- ein Rotlichtverstoß, oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit gemäß Verkehrsrecht zur Last gelegt wird, sollten Sie den Sachverhalt durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen, der Ihnen nach Abschluss der Prüfung mitteilen wird, ob die Einlegung von Rechtsmitteln gegen einen Bußgeldbescheid hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Letzte Tipps zum Verkehrsrecht von den Anwälten unserer Kanzlei in Düsseldorf:

Beachten Sie, dass die Frist zur Einlegung des Einspruchs mit Zustellung des Bußgeldbescheids zu laufen beginnt.

Bei einer „Niederlegung“ des Bescheides ist das Datum der Niederlegung und nicht Abholung des Schriftstücks bei der Post für den Lauf der Frist maßgebend.

Beispiel einer Einstellung des Verfahrens wegen des Tatwurfs der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall Beispiel einer Einstellung des Verfahrens wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Verkehrsunfallflucht) Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 27.11.2014 bei Zahlung des überwiegenden Schadenersatzes nach Zustellung eines Mahnbescheides

Das Verkehrsstrafrecht umfasst hauptsächlich die Trunkenheitsfahrt nach §316 StGB, die Verkehrsgefährdung gemäß §315c StGB sowie die Nötigung nach §240 StGB. Sofern Ihnen eines der vorerwähnten Delikte zur Last gelegt wird, sollten Sie sich selbst zum Sachverhalt gegenüber Polizei und Ermittlungsbehörden nicht äußern, sondern vielmehr umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen.

Der mandatierte Rechtsanwalt wird die Ermittlungsakte anfordern und nach Einsichtnahme gegebenenfalls eine Stellungnahme für Sie abgeben.Gleichgültig, ob Ihnen im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ein Geschwindigkeits- ein Rotlichtverstoß, oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit gemäß Verkehrsrecht zur Last gelegt wird, sollten Sie den Sachverhalt durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen, der Ihnen nach Abschluss der Prüfung mitteilen wird, ob die Einlegung von Rechtsmitteln gegen einen Bußgeldbescheid hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Letzte Tipps zum Verkehrsrecht von den Anwälten unserer Kanzlei in Düsseldorf:

Beachten Sie, dass die Frist zur Einlegung des Einspruchs mit Zustellung des Bußgeldbescheids zu laufen beginnt.

Bei einer „Niederlegung“ des Bescheides ist das Datum der Niederlegung und nicht Abholung des Schriftstücks bei der Post für den Lauf der Frist maßgebend.

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