Anwalt für Betreuungsrecht in Düsseldorf und Vorsorgevollmachten
Über das Betreuungsrecht wird eine Vertretungsmacht für eine bereits volljährige Person geregelt, die aus verschiedenen Gründen selbst keine oder nur eingeschränkte Rechtshandlungen vollziehen kann.
Entsprechende Regelungen müssen beispielsweise im Falle von Demenz getroffen werden.
Was kann durch einen Anwalt im Bereich des Betreuungsrechts geregelt werden?
Ziel im Betreuungsrecht, das 1992 in Kraft getreten ist, ist die möglichst weitgehende Beibehaltung eines selbstbestimmten Lebens der betreuten Person. Sie bleibt also beispielsweise wahlberechtigt und testierfähig (Informationen zu Testamenten auch im Bereich Erbrecht).
Über das Betreuungsrecht müssen jedoch unter anderem folgende Punkte geregelt werden:
- Gesundheitssorge
- Behördenangelegenheiten
- Einwilligungsvorbehalt
- Wohnungsangelegenheiten
- Heimangelegenheiten
Ihr Anwalt berät Sie außerdem zur Festlegung der Geschäftsfähigkeit und des Betreuers/Vormunds. Es können zudem auch Generalvollmachten in Betracht gezogen werden – auch hierzu informiert unsere Rechtsberatung aus Düsseldorf Sie gerne!
Bei Interesse an einer Beratung zu Ihrem Fall durch einen Anwalt unserer Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf können Sie während der Bürozeiten gerne telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen!
Die Vorsorgevollmacht für eine selbstbestimmte Betreuung Beratung in Düsseldorf
Die Vorsorgevollmacht ist eine alternative Möglichkeit zur Bestimmung der Betreuung gemäß Betreuungsrecht. Hier können die entsprechenden Regelungen von der eventuell später betroffenen Person selbst getroffen werden
Ein Anwalt kann hier beratend tätig werden und Sie über die jeweiligen Inhalte aufklären und informieren.